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   KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09, 1 AR 754/09   

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KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09, 1 AR 754/09 (https://dejure.org/2009,20513)
KG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 2 Ws 252/09, 1 AR 754/09 (https://dejure.org/2009,20513)
KG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 2 Ws 252/09, 1 AR 754/09 (https://dejure.org/2009,20513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten

  • Judicialis

    StGB § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 23.06.2006 - 5 Ws 215/06

    Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung: Befasstwerden einer

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
    Eine bestimmte Frist, innerhalb derer die Widerrufsentscheidung ergehen muß und nach deren Ablauf der Widerruf unzulässig wäre, gibt es nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Februar 2007 - 2 Ws 58/07 - , 23. Juni 2006 - 5 Ws 215/06 - und 9. November 2005 - 5 Ws 534/05 - ).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verschleppt worden ist, so dass der Verurteilte nach den Umständen des Einzelfalles mit dem Widerruf nicht mehr rechnen mußte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Juni 2006 - 5 Ws 215/06 - und 10. November 2005 - 5 Ws 539/05 -).

  • BVerfG, 16.06.2005 - 2 BvR 841/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei vorzeitiger

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
    Dennoch sind diese Betrugshandlungen im Rahmen der Widerrufsprüfung bei der Prognose zukünftigen straffreien Verhaltens zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 280, 281; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2005, 248; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2009 - 2 Ws 176/09 -).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07

    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
    Aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe kann daher nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 25, 26).
  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
    Es genügt nach der ständigen Rechtsprechung - auch des Senats - vielmehr jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - OLG Koblenz VRS 48, 263, 265; Senat BA 2001, 60; Beschlüsse vom 2. Februar 2005 - 5 Ws 595/04 - 28. November 2007 - 2 Ws 548/07 - und 15. Juni 2009 - 2 Ws 224/09 -).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
    Dennoch sind diese Betrugshandlungen im Rahmen der Widerrufsprüfung bei der Prognose zukünftigen straffreien Verhaltens zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 280, 281; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2005, 248; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2009 - 2 Ws 176/09 -).
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08

    Widerruf; Geldstrafe; Diebstahl geringwertiger Sachen

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
    Es genügt nach der ständigen Rechtsprechung - auch des Senats - vielmehr jede in der Bewährungszeit begangene Tat von einigem Gewicht (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - OLG Koblenz VRS 48, 263, 265; Senat BA 2001, 60; Beschlüsse vom 2. Februar 2005 - 5 Ws 595/04 - 28. November 2007 - 2 Ws 548/07 - und 15. Juni 2009 - 2 Ws 224/09 -).
  • KG, 12.05.2009 - 2 Ws 176/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
    Dennoch sind diese Betrugshandlungen im Rahmen der Widerrufsprüfung bei der Prognose zukünftigen straffreien Verhaltens zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 280, 281; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2005, 248; Senat, Beschluß vom 12. Mai 2009 - 2 Ws 176/09 -).
  • KG, 15.06.2005 - 5 Ws 285/05

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Nur mit Geldstrafe geahndete Tat als

    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
    Darunter können auch Taten fallen, die nur mit einer Geldstrafe geahndet wurden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1996, 278; Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - 5 Ws 285/05 - und 2. Februar 2005 - 5 Ws 595/04 -).
  • OLG Schleswig, 31.01.1996 - 1 Ws 17/96
    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
    Darunter können auch Taten fallen, die nur mit einer Geldstrafe geahndet wurden (vgl. OLG Schleswig SchlHA 1996, 278; Senat, Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - 5 Ws 285/05 - und 2. Februar 2005 - 5 Ws 595/04 -).
  • KG, 25.06.2009 - 1 AR 754/09
    Auszug aus KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
    Geschäftsnummer: 1 AR 754/09 - 2 Ws 252/09.
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der

    (3) Soweit der Beschwerdeführer rügt, dass der Widerruf auf strafbare Handlungen gestützt worden sei, die nach Art und Schwere mit den früheren Delikten nicht vergleichbar seien, setzt er sich nicht damit auseinander, dass solches nach überwiegender Rechtsprechung für einen Widerruf nach § 56f StGB nicht erforderlich ist (vgl. KG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 2 Ws 252/09 - juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 1988 - 2 Ws 238/88 - juris Rn. 4f.; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 56f Rn. 8a), sondern vielmehr jede in der Bewährungszeit begangene Straftat von einigem Gewicht genügt (KG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - juris Rn. 9).

    Zwar hat nach Ende der Bewährungszeit ein Widerruf der Strafaussetzung zu unterbleiben, wenn aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes des Verurteilten eine solche Entscheidung nicht mehr vertretbar ist (vgl. KG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 2 Ws 252/09 - juris Rn. 25; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 1 Ws 114/08 - juris Rn. 16; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Mai 2008, NStZ-RR 2009, 95).

  • OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 1 Ws 114/22

    Zeitliche Grenzen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung nach Ablauf der

    Zutreffend hat die Strafvollstreckungskammer in ihrer angefochtenen Entscheidung dargelegt, dass es insoweit auf einen kriminologischen Zusammenhang zwischen Ursprungstat und Anlasstat nicht ankommt und die Taten auch nicht nach Art und Schwere miteinander vergleichbar sein müssen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4.10.2008, 3 Ws 484/08; KG, Beschluss vom 25.06.2009, 2 Ws 252/09, zit. n. juris; KG StV 2012, 483 ).
  • KG, 19.07.2021 - 2 Ws 62/21

    Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung

    Jede Tat von einigem Gewicht rechtfertigt den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. OLG Koblenz VRS 48, 263, 265; Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2009 - 2 Ws 376-378/09 - 25. Juni 2009 - 2 Ws 252/09 - 28. November 2007 - 2 Ws 548/07 - und 15. Juni 2005 - 5 Ws 285/05 -).
  • LG Neuruppin, 11.08.2022 - 17 StVK 103/22
    Die Taten müssen auch nicht nach Art und Schwere miteinander vergleichbar sein (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 2 Ws 252/09 -, juris Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 1 Ws 11/22
    Zutreffend hat die Strafvollstreckungskammer in ihrer angefochtenen Entscheidung dargelegt, dass es insoweit auf einen kriminologischen Zusammenhang zwischen Ursprungstat und Anlasstat nicht ankommt und die Taten auch nicht nach Art und Schwere miteinander vergleichbar sein müssen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4.10.2008, 3 Ws 484/08; KG, Beschluss vom 25.06.2009, 2 Ws 252/09, zit. n. juris; KG StV 2012, 483).
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